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Hörgeräte Cim

Ein inhabergeführtes Hörakustikfachgeschäft in Hannover Südstadt

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Besser hören in lauten Umgebungen

Roger für anspruchsvolle Hörsituationen

Hörsysteme bieten in den meisten Umgebungen gute Sprachverständlichkeit. Mit der Roger-Technologie steigt die Leistung von Hörsystemen in geräuschvollen Umgebungen und bei Distanz zum Sprecher, damit Sie aktiv an jeder Unterhaltung teilnehmen können.
    In einer großen Gruppe,
    In einer kleinen Gruppe,
    Einzelgespräche
    Workshop-Meetings
    Telefonkonferenzen
    Workshops-Meetings
Wir beraten Sie gerne.
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Ohrgeräusche

Tinnitus und Hörgerät

Tinnitus (Ohrgeräusche) ist ein Symptom und hat eine Vielzahl von Ursachen, die überall im Hörbereich auftreten können. Es beginnt im Ohr mit dem Trommelfell und der Hörschnecke. Dort wird Schall übertragen und in elektrische Energie umgewandelt wird, die das Gehirn wahrnimmt. Viele Menschen leiden unter einem Tinnitus. Wer einen belastenden Tinnitus und gleichzeitig eine Hörschwäche hat, kann ein sogenanntes Kombinationsgerät erhalten. Dieses Gerät besteht aus eingebautem Tinnitus-Noiser und spielt ein Rauschen in den Gehörgang ein.  Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig.
Wir beraten Sie und helfen Ihnen mit einem Tinnitus-Noiser oder Hörsystemen, die über eine zusätzliche Tinnitus-Funktion verfügen (Kombigerät). Beides, reiner Tinnitus-Noiser oder Kombinationsgeräte erhalten Sie als gesetzlich Versicherter in einfachen Ausführungen zuzahlungsfrei. Alles, was Sie dazu brauchen, ist ein Rezept von Ihrem HNO-Arzt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie.“
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Gutes Hören verbindet die Menschen

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Die Hörgesundheit ist für ein gesundes Leben unerlässlich. Gutes Hören stärkt soziale Gesundheit, bringt neue Lebensfreude und Wohlbefinden, ermöglicht einen aktiveren und gesünderen Lebensstil. Lassen Sie sich von uns durch die Welt des Hörens begleiten und gewinnen Sie Ihre Lebensqualität zurück. Dafür stehen wir mit all unserem Wissen zu Ihrer Verfügung“
Dilek Altin Cim, Inhaberin

Oft gefragt…

Ab einem Hörverlust von 20% kann ein Anspruch auf eine Hörsystemversorgung bestehen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel ca. 700 Euro pro Hörsystem.  Dazu kommen noch ein Ohrpassstück sowie eine Pauschale für Reparaturen für die nächsten sechs Jahre. Insgesamt erhalten Sie bei einer beidohrigen Hörsystemversorgung ca. 1700 Euro Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen (zzgl. der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Seite). Alle 6 Jahre zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diesen Zuschuss für neue Hörsysteme.

Die privaten Krankenkassen zahlen in der Regel 1500 Euro pro Hörgerät. Bei einer beidohrigen Hörsystemversorgung sind das 3000 Euro Zuschuss der privaten Krankenkassen. Man kann diesen Zuschuss alle 5 Jahre neu erhalten.

Wenn Sie zusätzlichen Komfort, besondere Ästhetik oder eine Konnektivität wünschen, können Sie dies mit einem privaten Eigenanteil erwerben.

Wenn eine Hörsystemversorgung notwendig ist, erhalten Sie bei Ihrem HNO-Arzt eine Hörsystemverordnung (Muster 15).  Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei uns. Wir kümmern uns um alles Weitere, auch die Abrechnung mit den Krankenkassen. Wir haben Verträge mit allen gesetzlichen Krankenkassen.

Für gutes Hören müssen beide Ohren perfekt zusammenarbeiten. Dafür sind zwei Hörsysteme notwendig. Auch für das Richtungshören, d.h. für die Lokalisation einer Schallquelle sind zwei Hörsysteme unerlässlich. In Einzelfällen kann es sein, dass man einen nur einseitigen Hörverlust hat, zum Beispiel bei einem Hörsturz. Dann kann auch ein Hörgerät ausreichen.

Hörverluste treten meistens ab dem 50. Lebensjahr auf. Nicht jeder ist davon betroffen, aber spätestens ab dann sollten Sie Ihr Gehör alle 1-2 Jahre von uns prüfen lassen. Dieser Test ist für Sie kostenlos. Falls Sie schon davor das Gefühl haben, das Sie nicht gut hören können, zögern Sie nicht und vereinbaren Sie gerne einen Termin zum Hörtest mit uns.

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